Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung der Ferienwohnung „Sybille“, Römerstraße 6 in 54340 Pölich, durch Sybille Eid (im Folgenden „Vermieterin“ genannt).
Die nachfolgenden Regelungen geltend grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart. Die AGB´s stehen im Internet unter www.meine-mosel.de zur Verfügung oder werden gern auch auf Anfrage per Post/Mail/Fax versendet.
Details und die vollständige Ausstattung entsprechend den Angaben der Internetseite: www.meinemosel.de
Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung der Ferienwohnung über die Vermieterin, die per Internet, aber auch
schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der
wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur
Buchung durch die Vermieterin erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer
2 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels
Verrechnungsscheck, EC- und Kreditkarten aus.
Zahlungsfristen:
Die Zahlung der Grundmiete und eventueller Nebenkosten hat bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt
zu erfolgen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis
unverzüglich zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten. Eine Kaution wird in Höhe von 100,00
Euro erhoben. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienwohnung am Abreisetag
rückerstattet oder – bei Abreise zur Unzeit oder Abwesenheit der Vermieterin – nach Abnahme der
Ferienwohnung umgehend überwiesen.
Datenschutz
Die Mieter/der Mieter erklären/t sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihnen/ihm
abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über ihre/seine Person sowie Begleitpersonen und/oder
Erfüllungsgehilfen am Abschluss des Vertrages gespeichert werden. Alle persönlichen Daten werden
absolut vertraulich behandelt. Die Vermieterin verweist hierfür auf die Datenschutzerklärung, welche auf
der Internetseite www.meine-mosel.de einsehbar ist oder auf Wunsch zugesendet oder ausgehändigt
wird.
Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 15.00 Uhr und
endet am letzten Tag, wenn nicht anders vereinbart, um 11.00 Uhr.
Schlüssel
Dem/den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das
Mietobjekt auszuhändigen.
Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige
Auswechslung des Schließsystems sind von den Mietern/vom Mieter zu übernehmen.
Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00
Uhr der Vermieterin oder einer von dieser beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten
Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß den vereinbarten Abreden und den Festlegungen der
Hausordnung zurückzugeben.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die
vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken
zu lagern. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.
Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren
Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart
werden.
Der Vermieterin oder deren Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen
Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich
festzuhalten und durch den Mieter/die Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt.
Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere
für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist die Vermieterin
berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im
Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadensersatzansprüche begründen.
Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter/des Mieters.
Innerhalb der Ferienwohnung sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet.
Instandhaltung der Ferienwohnung/Pflichten der Mieter/des Mieters
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar und
Außenanlagen pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren.
Bereits bei der Ankunft vorhandene Schäden sind gegenüber der Vermieterin sofort anzuzeigen,
ansonsten haftet der Mieter/die Mieter für diese Schäden.
Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am
Mietobjekt hat der Mieter/haben die Mieter unverzüglich gegenüber der Vermieterin anzuzeigen,
anderenfalls stehen der Vermieterin darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw.
Fehlbestände am Inventar hat der Mieter/haben die Mieter zu ersetzen, es sei denn, sie/er weisen/t
nach, dass sie/ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder
des Fehlbestandes kein Verschulden trifft/treffen.
Pflichten der Vermieterin
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist die Vermieterin zur vertragsgerechten Bereitstellung
und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt der Vermieterin bzw. durch von
der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am
Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter/die Mieter genutzt
werden können, haftet die Vermieterin ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten
Mietpreises.
Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen,
insbesondere am Badestrand, Bootssteg, bei der Nutzung eines Bootes, beim Radfahren oder bei
Bauarbeiten (einschließlich Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
Eine Haftung der Vermieterin für die gegebenenfalls bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist
ausgeschlossen.
Rückabwicklung des Mietvertrags
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter/haben die Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber
der Vermieterin zu entrichten:
- Stornierung der Buchung bis 60 Tage vor Mietbeginn:
50,00 € (pauschale Bearbeitungsgebühr) - Stornierung der Buchung ab dem 59. bis 31. Tag vor Mietbeginn:
25 % des vereinbarten Mietpreises - Stornierung der Buchung ab dem 30. bis 14. Tag vor Mietbeginn:
50 % des vereinbarten Mietpreises - Stornierung der Buchung ab 13. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn:
90 % des vereinbarten Mietpreises
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Vermieterin (E-Mail
ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung
haftet der Mieter/haften die Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen
Bearbeitungskosten in Höhe von 50,00 € zuzüglich eventuell angefallener Kosten von Inseraten.
Die vorzeitige Abreise der/des Mieter/s, die der Vermieterin anzuzeigen ist, berechtigt diese/n nicht zur
Geltendmachung von Rück- oder Schadensersatzforderungen. Die/der Mieter schulden/t auch für
diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Falls der/die Mieter vom Vertrag zurücktritt/en und gleichzeitig einen Nachmieter stellt/en, der schriftlich
erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird die Vermieterin eine neue
Buchungsbestätigung erstellen.
Nutzungsregeln
Die in der Ferienwohnung ausgelegte Hausordnung für die Ferienwohnung und das Grundstück ist
Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLAN/LAN gilt die im Folgenden aufgeführte
Nutzungsvereinbarung:
I. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN/LAN
Die Vermieterin unterhält in ihrem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN/LAN. Sie
gestattet dem Mieter/den Mietern für die Dauer seines/ihres Aufenthalts im Ferienobjekt eine
Mitbenutzung des WLAN/LAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter/die Mieter hat/haben nicht das
Recht, Dritten die Nutzung des WLANs/LANs zu gestatten.
Die Vermieterin gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder
Zuverlässigkeit des Internetzugangs für irgendeinen Zweck. Sie ist jederzeit berechtigt, für den
Betrieb des WLANs/LANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den
Zugang des Mieters/der Mieter ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder
auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die
Vermieterin deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und
zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Die Vermieterin behält sich
insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder
Dienste über das WLAN/LAN zu sperren (z. B. gewaltverherrlichende, pornographische oder
kostenpflichtige Seiten).
II. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen
in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet
über das WLAN/LAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung der
Vermieterin und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter
Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend
abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Die Vermieterin
hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
III. Gefahren der WLAN/LAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter/die Mieter wird/werden darauf hingewiesen, dass das WLAN/LAN nur den Zugang
zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter
Nutzung des WLANs/LANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten
können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Die Vermieterin weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner,
Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs/LANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung
des WLANs/LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters/der Mieter. Für
Schäden an digitalen Medien des Mieters/der Mieter, die durch die Nutzung des
Internetzugangs entstehen, übernimmt die Vermieterin keine Haftung, es sei denn, die Schäden
wurden von der Vermieterin und/oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht.
IV. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN/LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen
kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter/sind die Mieter
selbst verantwortlich. Besuchen/t die Mieter/der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht
er/sie Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm/ihnen zu tragen.
Er/sie ist/sind verpflichtet, bei Nutzung des WLANs/LANs das geltende Recht einzuhalten.
Er/sie wird/werden insbesondere:
- das WLAN/LAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
zu nutzen; - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder
zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von FilesharingProgrammen; - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN/LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen
Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter/die Mieter stellt/en die Vermieterin des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs/LANs durch den
Mieter/die Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen,
dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr
zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt/en der/die Mieter oder muss er/sie
erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht,
weisen/t sie/er die Vermieterin des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Schlussbestimmungen
Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-
prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieterin
behält sich Änderungen der Ausstattungen (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden,
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine
wirksame Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien
am nächsten kommt.
Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige
Amtsgericht Wittlich zuständig.